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Bis zu drei Jahren vor Erwerb kann der Investitionsabzugsbetrag in Höhe von bis zu 40% der Investition steuerlich geltend gemacht werden. Bei einer künftigen Investition von z.B. 200.000 € können also 80.000 € schon Jahre zuvor von der Steuer abgesetzt werden. Mindestinvestment: 50.000 Euro   

 

Unsere Highlights / mehr Informationen

Beispielrechnung 100.000 Euro

Investitionsabzugsbetrag 

Steuererparnis

durch 

Investition

Warum in Photovoltaik investieren?

 

40% der Investitionssumme sind sofort steuerlich absetzbar

 

100% Erlösabsicherung garantiert durch das Erneuerbare Energie 

Gesetz (EEG)

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