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Steuererparnis
durch
Investition
Warum bereits versteuertes Geld erneut versteuern?
Hier erfahren Sie, die steuerrechtlichen Gegebenheiten zur Erreichung einer Steuerersparnis.
Freibeträge gemäß Erbschafts-Steuergesetz (ErbStG)
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Vererben und verschenken sind steuerlich weitgehend gleichgesetzt. Gestaltungsmöglichkeiten ergeben sich u.a. durch wiederholte Nutzung von Freibeträgen, welche 10 Jahre nach einer Schenkung erneut zur Verfügung stehen. Die Freibeträge betragen bei Ehegatten 500.000 EUR, bei Eltern/Kind jeweils 400.000 EUR. Neben direkten Schenkungen an das Kind wird beispielhaft auch auf indirekte Schenkungen über den Ehegatten (Kettenschenkungen) zur doppelten Nutzung des Freibetrags (einmal Schenkung an das Kind vom Vater, einmal von der Mutter) verwiesen.
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(mehr) führt zur ausführlichen Erklärung der Steuer
Steuersätze gemäß Erbschafts-Steuergesetz (ErbStG)
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