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Steuererparnis
durch
Investition
Warum bereits versteuertes Geld erneut versteuern?
Hier erfahren Sie, die steuerrechtlichen Gegebenheiten zur Erreichung einer Steuerersparnis.
Freibeträge gemäß Erbschafts-Steuergesetz (ErbStG)
Steuersätze gemäß Erbschafts-Steuergesetz (ErbStG)
Es gelten folgende Steuersätze (Stand 2015):
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Steuerklasse 1: Ehegatten/Lebenspartner, Kinder und Stiefkinder sowie Enkel, Stiefenkel, Urenkel, (Groß-Eltern) : 7-30 Prozent,
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Steuerklasse 2: Geschwister, geschiedener Ehegatte, Nichten und Neffen: 15-43 Prozent,
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Steuerklasse 3: Alle übrigen Personen: 30-50 Prozent.
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(mehr) führt zur ausführlichen Erklärung der Steuer
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