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Steuererparnis
durch
Investition
Warum mehr zahlen als unbedingt nötig?
Hier erfahren Sie, die steuerrechtlichen Gegebenheiten zur Erreichung einer Steuerersparnis.
1. Investitions-Abzugsbetrag (IAB) § 7g EStG
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Für künftige Investitionen in den nachfolgenden 3 Jahren darf vorab im laufenden Jahr bis zu 40 Prozent der voraussichtlichen Investition einkommensteuerlich abgezogen werden.
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Investitionsmöglichkeit Photovoltaikanlagen etc. bis € 500.000,-
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(mehr) führt zur ausführlichen Erklärung der Steuer
2. Investitions-Sonderabschreibung
3. Sonderfall: Abfindung/Aktienoptionen etc.
5. Sonderfall: Außerordentliche Einkünfte, z.B.: Verkauf
6. Kombinationsmöglichkeiten (IAB u.a.)
7. Abschreibungsmöglichkeit: Immaterielles Wirtschaftsgut
8. Negativer Progressionsvorbehalt
9. Abgeltungssteuerfreie Kapitalanlagen
Bei Interesse an einer Investition in Photovoltaik oder Filmproduktionen, senden Sie uns eine Email:
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