Steuererparnis
durch
Investition
Warum mehr zahlen als unbedingt nötig?
Hier erfahren Sie, die steuerrechtlichen Gegebenheiten zur Erreichung einer Steuerersparnis.
1. Investitions-Abzugsbetrag (IAB) § 7g EStG
2. Investitions-Sonderabschreibung
3. Sonderfall: Abfindung/Aktienoptionen etc.
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zur Milderung der Progression errechnet sich die Steuer bei außerordentlichen Einkünften regelmäßig aus einem Fünftel dieser Einkünfte;
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die so errechnete Steuer wird dann wieder mit fünf multipliziert (Fünftelregelung).
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ist die Steuerprogression auf das Fünftel niedriger, ist auch die gesamte Steuer niedriger.
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die Fünftelregelung ist nicht antragsgebunden, wird von Amts wegen gewährt und kann wiederholt in Anspruch genommen werden.
5. Sonderfall: Außerordentliche Einkünfte, z.B.: Verkauf
6. Kombinationsmöglichkeiten (IAB u.a.)
7. Abschreibungsmöglichkeit: Immaterielles Wirtschaftsgut
8. Negativer Progressionsvorbehalt
9. Abgeltungssteuerfreie Kapitalanlagen