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Steuererparnis

durch 

Investition

Warum mehr zahlen als unbedingt nötig?
Hier erfahren Sie, die steuerrechtlichen Gegebenheiten zur Erreichung einer Steuerersparnis.

​1. Investitions-Abzugsbetrag (IAB) § 7g EStG

 

2. Investitions-Sonderabschreibung

 

3. Sonderfall: Abfindung/Aktienoptionen etc.

4. Fünftelregelung

 

  • zur Milderung der Progression errechnet sich die Steuer bei außerordentlichen Einkünften regelmäßig aus einem Fünftel dieser Einkünfte;

  • die so errechnete Steuer wird dann wieder mit fünf multipliziert (Fünftelregelung).

  • ist die Steuerprogression auf das Fünftel niedriger, ist auch die gesamte Steuer niedriger.

  • die Fünftelregelung ist nicht antragsgebunden, wird von Amts wegen gewährt und kann wiederholt in Anspruch genommen werden.

5. Sonderfall: Außerordentliche Einkünfte, z.B.: Verkauf

6. Kombinationsmöglichkeiten (IAB u.a.)

7. Abschreibungsmöglichkeit: Immaterielles Wirtschaftsgut
 

8. Negativer Progressionsvorbehalt
 

9. Abgeltungssteuerfreie Kapitalanlagen

 

10. Praxisbeispiele für Gestaltungen

Bei Interesse an einer Investition in Photovoltaik oder Filmproduktionen, senden Sie uns eine Email​:

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