Steuererparnis
durch
Investition
Warum mehr zahlen als unbedingt nötig?
Hier erfahren Sie, die steuerrechtlichen Gegebenheiten zur Erreichung einer Steuerersparnis.
1. Investitions-Abzugsbetrag (IAB) § 7g EStG
2. Investitions-Sonderabschreibung
3. Sonderfall: Abfindung/Aktienoptionen etc.
5. Sonderfall: Außerordentliche Einkünfte, z.B.: Verkauf
6. Kombinationsmöglichkeiten (IAB u.a.)
7. Abschreibungsmöglichkeit: Immaterielles Wirtschaftsgut
-
Selbst geschaffene immaterielle Wirtschaftsgüter dürfen steuerlich nicht ausgewiesen werden. Konsequenz ist, dass alle Aufwendungen, die im Zusammenhang mit der Schaffung eines immateriellen Wirtschaftsguts entstehen, sofort als Betriebsausgaben abziehbar sind und somit zu einer 100%igen Verlustzuweisung führen.
-
Investitionsmöglichkeit Filmproduktionen
-
(mehr) führt zur ausführlichen Erklärung der Steuer
8. Negativer Progressionsvorbehalt
9. Abgeltungssteuerfreie Kapitalanlagen