Steuererparnis
durch
Investition
Warum mehr zahlen als unbedingt nötig?
Hier erfahren Sie, die steuerrechtlichen Gegebenheiten zur Erreichung einer Steuerersparnis.
1. Investitions-Abzugsbetrag (IAB) § 7g EStG
2. Investitions-Sonderabschreibung
3. Sonderfall: Abfindung/Aktienoptionen etc.
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Bei Vergütungen für mehrjährige Tätigkeit, wie insbesondere Abfindungen oder Aktienoptionen, ebenso wie beim Verkauf oder der Betriebsaufgabe von Personenunternehmen bzw. Freiberuflern oder Anteilen an Personenunternehmen bzw. Freiberuflern und anderen außerordentlichen Einkünften, ist grundsätzlich die sog. Fünftelregelung anzuwenden, die zu einer Abmilderung der Besteuerung führen kann.
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Investitionsmöglichkeit Photovoltaikanlagen etc.
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(mehr) führt zur ausführlichen Erklärung der Steuer
5. Sonderfall: Außerordentliche Einkünfte, z.B.: Verkauf
6. Kombinationsmöglichkeiten (IAB u.a.)
7. Abschreibungsmöglichkeit: Immaterielles Wirtschaftsgut
8. Negativer Progressionsvorbehalt
9. Abgeltungssteuerfreie Kapitalanlagen