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Steuererparnis

durch 

Investition

Warum mehr zahlen als unbedingt nötig?
Hier erfahren Sie, die steuerrechtlichen Gegebenheiten zur Erreichung einer Steuerersparnis.

​1. Investitions-Abzugsbetrag (IAB) § 7g EStG

 

2. Investitions-Sonderabschreibung

  • Bei einer Investition im laufenden Jahr kann bis zu 20% Sonderabschreibung zusätzlich zur linearen Abschreibung abgesetzt werden. Diese Alternative ist betragsmäßig nicht limitiert.

  • Investitionsmöglichkeit Photovoltaikanlagen etc. auch über € 500.000,-

  • (mehr) führt zur ausführlichen Erklärung der Steuer

 

3. Sonderfall: Abfindung/Aktienoptionen etc.

4. Fünftelregelung

5. Sonderfall: Außerordentliche Einkünfte, z.B.: Verkauf

6. Kombinationsmöglichkeiten (IAB u.a.)
 

7. Abschreibungsmöglichkeit: Immaterielles Wirtschaftsgut
 

8. Negativer Progressionsvorbehalt

9. Abgeltungssteuerfreie Kapitalanlagen

 

10. Praxisbeispiele für Gestaltungen

Bei Interesse an einer Investition in Photovoltaik oder Filmproduktionen, senden Sie uns eine Email​:

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