Steuererparnis
durch
Investition
Warum mehr zahlen als unbedingt nötig?
Hier erfahren Sie, die steuerrechtlichen Gegebenheiten zur Erreichung einer Steuerersparnis.
1. Investitions-Abzugsbetrag (IAB) § 7g EStG
2. Investitions-Sonderabschreibung
3. Sonderfall: Abfindung/Aktienoptionen etc.
5. Sonderfall: Außerordentliche Einkünfte, z.B.: Verkauf
6. Kombinationsmöglichkeiten (IAB u.a.)
7. Abschreibungsmöglichkeit: Immaterielles Wirtschaftsgut
8. Negativer Progressionsvorbehalt
9. Abgeltungssteuerfreie Kapitalanlagen
10. Praxisbeispiele für Gestaltungen
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§ 34 (3) EStG ermäßigter Steuersatz erst ab 55. LJ. Gestaltung: Gewinn wird neutralisiert z.B. durch Filmproduktion; wenn 55. LJ erreicht, dann Betriebsaufgabe Film mit ermäßigtem Steuersatz möglich.
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GmbH verkauft ihre Assets (kein Anteilsverkauf) mit hohem Gewinn. Gestaltung: Gewinn wird neutralisiert z.B. durch Filmproduktion; danach Sitzverlegung in Gemeinde mit geringem Gewerbesteuersatz und anschließender Liquidation
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weitere Ausnahmegestaltung in Einzelfällen